Liebe Pächterinnen und Pächter,
Der Stadtverband hat darüber informiert, dass der Anbau von Cannabispflanzen in Kleingärten nicht erlaubt ist. Grundlage dafür ist die gesetzliche Regelung, dass der Anbau nur am gemeldeten Wohnsitz erlaubt ist.
Da in der Kleingartenparzelle kein Wohnrecht besteht, darf somit auch kein Cannabis angebaut werden.
Auch der Konsum ist eingeschränkt und darf nicht in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten stattfinden. Ein Mindestabstand von 100 Metern zu diesen Einrichtungen ist einzuhalten.
Link zu interaktiven Karte:
https://bubatzkarte.de/#17/51.17698/6.81497
Der Vorstand