„Wo steht, dass man Hunde hier anleinen muss?“
Die Frage hören wir oft.
Deshalb hier die Antwort:
Landeshundegesetz LHundG NRW, Paragraph 2
(2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
- in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
Der Vollständigkeit halber:
Die Bußgelder der Stadt Düsseldorf für „Hunde nicht anleinen“ und „Häufchen nicht wegmachen“ stehen dort:
https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/hunde/bussgelder1
Ein Hund ohne Leine kostet demnach 75 bis 150 €.
Häufchen nicht wegmachen 75 €
Der Vorstand