Das Gelände darf nur in Ausnahmefällen befahren werden.
Grundsätzlich handelt es sich um eine öffentliche Grünanlage der Stadt Düsseldorf, die nicht mit Fahrzeugen befahren werden darf. Dafür ist seit Juli 2020 aufgrund einer neuen Bestimmung der Stadt Düsseldorf eine schriftliche Genehmigung erforderlich. Das gilt sowohl für Pächter als auch für Handwerker etc.
Die kurzfristige Ausstellung der Einfahrtsgenehmigung durch den Vorstand ist seit Juli 2020 nicht mehr möglich.
Die Einfahrtgenehmigung kann über den Vorstand beantragt werden, braucht allerdings mindestens 10 Tage Bearbeitungszeit. Sie gilt ausschließlich temporär für den vorher bestimmten Zeitraum und das angegebene Fahrzeug.