Flugverbot für Drohnen


Liebe Pächterinnen und Pächter,

wir haben Verständnis dafür, dass man ein Spielzeug wie eine Drohnen auch fliegen lassen möchte.

Allerdings ist das Aufsteigenlassen und der Betrieb von Drohnen auf dem Gelände des Vereins verboten und zwar auf dem gesamten Gelände, auch in den von euch gepachteten Parzellen.
Die rechtliche Gründe könnt ihr gerne hier nachlesen:

https://www.bmvi.de/drohnen

Denn: Der horizontale Abstand zu Unbeteiligten von mindestens 30 Metern kann vom Piloten in der Anlage nicht sicher eingehalten werden.

Es ist im Grunde auch ganz einfach: Niemand möchte das Gefühl haben, in seinem Garten beobachtet zu werden. Und ob die Drohnen eine Kamera hat oder eine Speicherkarte eingelegt ist oder nicht – das kann man von außen nicht erkennen.

Deshalb: Es gilt aufgrund der EU-weiten Regelung ein generelles Flugverbot auf dem GESAMTEN Gelände. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Anzeige von uns oder anderen Pächtern rechnen.

Der Vorstand