Hunde anleinen


„Wo steht, dass man Hunde hier anleinen muss?“

Die Frage hören wir oft.

Deshalb hier die Antwort:

Landeshundegesetz LHundG NRW, Paragraph 2

(2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

  1. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
    einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,

Der Vollständigkeit halber:

Die Bußgelder der Stadt Düsseldorf für „Hunde nicht anleinen“ und „Häufchen nicht wegmachen“ stehen dort:
https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/hunde/bussgelder1

Ein Hund ohne Leine kostet demnach 75 bis 150 €.

Häufchen nicht wegmachen 75 €

Der Vorstand