Information zur Heckenpflege in den Gärten

Liebe Pächterinnen und Pächter,

bitte beachtet, dass alle Hecken – sowohl an den Außenrändern als auch innerhalb der Gärten –  maximal 1,20 m hoch sein dürfen. Ein Zuwachs bis höchstens 1,40 m ist zulässig, sollte aber regelmäßig zurückgeschnitten werden.

Pflegeschnitte sind jederzeit erlaubt. Stärkere Rückschnitte (z. B. auf den Stock setzen) sind hingegen nur außerhalb der Vogelbrutzeit zulässig, also vom 1. Oktober bis 28. Februar

Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand
KGV Ickersward e. V.