Kirschlorbeer und Thuja

Liebe Pächterinnen und Pächter,

Kirschlorbeer und Thuja sind in unserer Kleingartenanlage bei Pächterwechsel bereits jetzt zu entfernen. In absehbarer Zeit – spätestens bis 2027 – werden diese Pflanzenarten voraussichtlich generell und in allen Parzellen entfernt werden müssen.

Wir möchten daher frühzeitig darauf hinweisen: Ab Oktober bis März (außerhalb der gesetzlichen Vogelschutzzeit) ist ein guter Zeitpunkt dafür.

Hintergrund der Regelung:
Kirschlorbeer und Thuja sind nicht heimisch und bieten keinen ökologischen Nutzen für unsere heimische Tierwelt. Sie verdrängen standortgerechte Pflanzen und tragen zur Verarmung der Artenvielfalt in Kleingärten bei.

Besonders kritisch ist der Kirschlorbeer: Seine Kerne sind giftig. Die enthaltenen Blausäureverbindungen wirken sich zudem negativ auf Bodenorganismen und darunter lebende Tiere aus.

Euer Vorstand
KGV Ickersward e. V.