Der Stadtverband hat beschlossen, dass bis zum 31. Dezember 2021 alle Trampoline aus den Gärten entfernt werden müssen. Erlaubt sind laut Kleingartenordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf von Juni 2005: § 4, Absatz 1.5 bestimmungsgemäß genutzte Kinderspielhäuser mit einer Grundfläche bis zu 3 m² und einer Höhe bis 1,50 m sowie Kleinkinderspielgeräte (z. B. Rutsche, Schaukel, … Trampoline abbauen weiterlesen
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