Das Gemeinschaftshaus kann – sofern Veranstaltungen und Versammlungen nicht temporär verboten sind – unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft für Feiern beim Vorstand angemietet werden. Hierzu wenden sie sich bitte an den ersten oder die zweite Vorsitzende/n.
Während der Wintermonate ist es nicht nutzbar.
Den Vorstand erreichen Sie Montag bis Freitag 17 bis 20 Uhr, Samstag 10 bis 15 Uhr telefonisch oder bei der persönliche Sprechstunden im Bürocontainer (1. Samstag im Monat, 10 bis 12 Uhr, April bis Oktober).