Trampoline abbauen


Der Stadtverband hat beschlossen, dass bis zum  

31. Dezember 2021

alle Trampoline aus den Gärten entfernt werden müssen.

Erlaubt sind laut Kleingartenordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf von Juni 2005:

§ 4, Absatz 1.5

bestimmungsgemäß genutzte Kinderspielhäuser mit einer Grundfläche bis zu 3 m² und einer Höhe bis 1,50 m sowie Kleinkinderspielgeräte (z. B. Rutsche, Schaukel, Sandkasten)

Nicht erlaubt sind laut

§ 4, Absatz 1.10

Errichtung von Anlagen, Einrichtungen und die Durchführung von Unternehmungen, die mit einer kleingärtnerischen Nutzung der Kleingartenparzellen nicht vereinbar sind.

Da Trampoline weder ausschließlich von Kleinkindern genutzt werden, noch der kleingärtnerischen Nutzung dienen, müssen sie leider abgebaut werden.

Die komplette Kleingartenverordnung: www.kleingaertner-duesseldorf.de

Der Vorstand