Sat-Anlagen

Der Vorstand ist vom Stadtverband aufgefordert worden, die Vereinsmitglieder auf das Verbot von Satelliten-Empfangsantennen (Sat-Schüsseln) hinzuweisen.

Laut Kleingartenordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf von Juni 2005 (§1.9) sind Sat-Antennen seit Ende der Übergangsfrist 2008 nicht erlaubt.

Pächter, die noch eine solche Empfangsanlage an ihrer Laube haben, sind aufgefordert, sie sofort zu entfernen.

Die komplette Kleingartenverordnung: www.kleingaertner-duesseldorf.de