Liebe Pächterinnen und Pächter,
bitte beachtet, dass die Gemeinschaftstürchen zwischen Parzellen und den Hauptwegen NICHT abgeschlossen werden dürfen.
Denn: Feuerwehr und Notarzt müssen im Notfall ohne Zeitverlust aufs Gelände kommen können.
Und: Gemäß § 7 Abs. 1 Generalpachtvertrag müssen wir sicherstellen, dass die Pachtflächen und Gemeinschaftswege von jedermann zur Erholung betreten werden können.
Die Türchen müssen offen sein:
während der Winterzeit von 9 Uhr – 17 Uhr und
während der Sommerzeit von 8 Uhr – 22 Uhr.
(Eure persönlichen Gartentürchen sind damit nicht gemeint.)