Türchen nicht abschließen

Liebe Pächterinnen und Pächter,

bitte beachtet, dass die Gemeinschaftstürchen zwischen Parzellen und den Hauptwegen NICHT abgeschlossen werden dürfen.

Denn: Feuerwehr und Notarzt müssen im Notfall ohne Zeitverlust aufs Gelände kommen können.

Und: Gemäß § 7 Abs. 1 Generalpachtvertrag müssen wir sicherstellen, dass die Pachtflächen und Gemeinschaftswege von jedermann zur Erholung betreten werden können.

Die Türchen müssen offen sein:

während der Winterzeit von 9 Uhr – 17 Uhr und

während der Sommerzeit von 8 Uhr – 22 Uhr.

(Eure persönlichen Gartentürchen sind damit nicht gemeint.)