Liebe Pächterinnen und Pächter, bitte beachtet, dass die Gemeinschaftstürchen zwischen Parzellen und den Hauptwegen NICHT abgeschlossen werden dürfen. Denn: Feuerwehr und Notarzt müssen im Notfall ohne Zeitverlust aufs Gelände kommen können. Und: Gemäß § 7 Abs. 1 Generalpachtvertrag müssen wir sicherstellen, dass die Pachtflächen und Gemeinschaftswege von jedermann zur Erholung betreten werden können. Die Türchen … Türchen nicht abschließen weiterlesen
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