Was tun bei Ruhestörung?

In der Hauptsaison vom 01.04. bis zum 30.09. eines jeden Jahres gelten folgende Ruhezeiten:

Montag bis Freitag19:00 bis 07:00 Uhr
Samstagab 15:00 Uhr
Sonntagganztägig

In der Nebensaison, vom 01.10. bis zum 31.03. eines jeden Jahres, gelten die gesetzlichen Ruhezeiten.

Das heißt nicht, dass man in dieser Zeit absolut geräuschlos sein muss, allerdings ist störender Lärm wie Rufen, Musik, Motorengeräusche, etc. nicht erlaubt.

Um die Einhaltung kümmern sich der Vorstand und das Ordnungsamt.

Die Ruhezeit wochentags 13:00 bis 15:00 Uhr wurde am 15.06.2023 auf der Jahreshauptversammlung der Mitglieder abgeschafft.