In der Hauptsaison vom 01.04. bis zum 30.09. eines jeden Jahres gelten folgende Ruhezeiten:
Montag bis Freitag | 19:00 bis 07:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
Samstag | ab 15:00 Uhr |
Sonntag | ganztägig |
In der Nebensaison, vom 01.10. bis zum 31.03. eines jeden Jahres, gelten die gesetzlichen Ruhezeiten.
Das heißt nicht, dass man in dieser Zeit absolut geräuschlos sein muss, allerdings ist störender Lärm wie Rufen, Musik, Motorengeräusche, etc. nicht erlaubt.
Um die Einhaltung kümmern sich der Vorstand und das Ordnungsamt.