Was muss beachtet werden, wenn im Garten Änderungen vorgenommen werden?

Jede bauliche Veränderung ist vorab mit dem Vorstand zu klären. Je nach Ausmaß muss hierzu eine Baugenehmigung durch den Vorstand erteilt werden. Bitte nutzen Sie hierzu die regelmäßigen Sprechstunden.

Das betrifft zum Beispiel auch ein Hochbeet, ein Gewächshaus oder Geräteschuppen, eine Pergola – kurz: alles mit Dach oder Volumen, sowie Änderungen an Leitungsanlagen (Wasser/Abwasser/Strom).